Nach Abgabe der Steuererkl\u00e4rung k\u00f6nnen \u00c4nderungen vorgenommen werden, sowohl vor als auch nach Erhalt des Steuerbescheids. Es ist wichtig, die Steuererkl\u00e4rung sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, da auch nach Erhalt des Steuerbescheids noch \u00c4nderungen und Einspr\u00fcche m\u00f6glich sind.
Die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2023 muss bis zum 2. September 2024 abgegeben werden. Freiwillig k\u00f6nnen Erkl\u00e4rungen r\u00fcckwirkend f\u00fcr vier Jahre abgegeben werden. Es besteht die Chance, Geld vom Staat zur\u00fcckzuerhalten, ohne Belege vorlegen zu m\u00fcssen. Nach Absenden der Unterlagen k\u00f6nnen \u00c4nderungen vorgenommen werden, sowohl vor als auch nach Erhalt des Steuerbescheids. Nach Erhalt des Steuerbescheids k\u00f6nnen vergessene Angaben und Unterlagen nachgeliefert werden, und Einspruch gegen den Steuerbescheid kann eingelegt werden.