Samstag, 07.09.2024

Erbschaft: Wie wird der Pflichtteil für Kinder festgelegt?

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Alexander Berger
Alexander Berger
Alexander Berger ist ein erfahrener Journalist, der mit seinem analytischen Denken und seiner Leidenschaft für Politik überzeugt.

Im Erbfall ist die Festlegung des Pflichtteils für Kinder ein entscheidendes Thema, das viele Familien betrifft. Ein kleiner Personenkreis, zu dem Kinder, Enkel und Urenkel gehören, hat Anspruch auf diesen Pflichtteil. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entspricht der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Doch wie können Eltern vorsorgen, um die Ansprüche ihrer Kinder zu regeln?

Das Berliner Testament bietet eine Möglichkeit, die Kinder zunächst zu enterben und sie erst nach dem Tod beider Ehepartner erben zu lassen. Allerdings ist es für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ihren Pflichtteil einzufordern, was die Enterbung erschwert. Es ist ratsam, sich frühzeitig Gedanken über die Absicherung des Ehepartners und die klare Regelung der Erbansprüche der Kinder zu machen, um Streitigkeiten und Unklarheiten im Erbfall zu vermeiden. Eine Vorsorgevollmacht und ein klar formuliertes Testament können dabei helfen, den eigenen Willen im Nachlass durchzusetzen.

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