Immer wieder führen Hochwasserschäden zu finanziellen Belastungen für Betroffene, insbesondere wenn keine Elementarschadenversicherung vorhanden ist. Laut aktuellen Statistiken verfügt nur etwa jedes zweite Haus über eine solche Versicherung, was die Notwendigkeit einer steuerlichen Absicherung in den Fokus rückt.
Betroffene stehen häufig vor der Herausforderung, die Hochwasserschäden auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Doch es gibt einen Lichtblick in Form steuerlicher Möglichkeiten. Kosten für Reparaturen und den Ersatz von Hausrat können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um zumindest teilweise finanzielle Entlastung zu erlangen.
Für gemietete Objekte gilt: Vermieter sind für Gebäudeschäden zuständig, wobei private Vermieter die entstehenden Kosten als Werbungskosten absetzen können. Mieter wiederum haben die Möglichkeit, existenzielle Hausratsgegenstände als außergewöhnliche Belastungen anzugeben, allerdings sind Luxusgegenstände ausgeschlossen.
Eigenheimbesitzer hingegen können die Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen steuerlich geltend machen, um die finanzielle Last zu mindern. Dennoch zeigt sich, dass eine Elementarschadenversicherung als präventive Maßnahme ratsam ist, um sich vor den finanziellen Folgen von Hochwasserschäden zu schützen.
Es empfiehlt sich daher, sich über die steuerlichen Möglichkeiten zu informieren, um die Kosten für Reparaturen und den Ersatz von Hausrat bestmöglich abdecken zu können und somit einen Beitrag zur finanziellen Stabilität in schwierigen Zeiten zu leisten.