Vor über 70 Jahren, im Jahr 1952, wurde in München in der Neuhauser Straße der erste Zebrastreifen Deutschlands gezeichnet. Diese Maßnahme markierte einen Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Straßenverkehrs.
Ursprünglich stammt die Idee der Fußgängerüberwege aus Großbritannien. Erst im Jahr 1953 wurden Zebrastreifen offiziell in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Eine bedeutende Regelung, nämlich die Haltepflicht an Zebrastreifen, folgte erst 1964.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Autofahrern bei Nichtbeachtung der Haltepflicht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. In München sind aktuell rund 380 Zebrastreifen vorhanden, die alle strengen Sicherheitskriterien unterliegen.
Die Geschichte des ersten Zebrastreifens in Deutschland verdeutlicht die Evolution des Straßenverkehrs und die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen wie Zebrastreifen. Die präzisen Vorschriften für die Installation von Zebrastreifen in München zielen darauf ab, die Sicherheit sowohl der Fußgänger als auch der Autofahrer zu gewährleisten.
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