Steuern sparen: Kinderbetreuung durch die Gro\u00dfeltern und Fahrtkosten
Gro\u00dfeltern, die ihre Enkelkinder betreuen, k\u00f6nnen bei der Steuererkl\u00e4rung Geld sparen. Die Kinderbetreuungskosten k\u00f6nnen als Sonderausgaben abgesetzt werden, und die Fahrtkosten f\u00fcr die Gro\u00dfeltern sind pauschal absetzbar, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen einige Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Zum einen k\u00f6nnen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben zu zwei Dritteln abgesetzt werden, jedoch begrenzt auf 4.000 Euro je Kind. Au\u00dferdem ist ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Gro\u00dfeltern notwendig. Des Weiteren k\u00f6nnen die Gro\u00dfeltern eine Fahrtkostenerstattung von 30 Cent pro Kilometer pauschal absetzen. Hierf\u00fcr ist jedoch eine Dokumentation und der Nachweis der Fahrtkosten erforderlich. Der Ersatz f\u00fcr tats\u00e4chliche Fahrtkosten ist steuerfrei.
Weitere Voraussetzung f\u00fcr die steuerliche Absetzung ist, dass die Gro\u00dfeltern und Eltern nicht im selben Haushalt leben. Zudem k\u00f6nnen Kinderbetreuungskosten auch bei anderen betreuenden Personen steuerlich abgesetzt werden.
Die steuerlichen Vorteile laden also Gro\u00dfeltern dazu ein, ihre Enkelkinder zu betreuen und gleichzeitig von den steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Nicht nur als Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Eltern, sondern auch als m\u00f6gliche finanzielle Entlastung f\u00fcr die Gro\u00dfeltern sind diese steuerlichen Vorteile zu sehen.