Sonntag, 15.09.2024

So setzen Sie Kinderbetreuungskosten von der Steuer ab

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Laura Fischer
Laura Fischer
Laura Fischer ist eine investigative Journalistin, die mit ihrem Spürsinn für brisante Themen und ihrer unerschrockenen Recherchearbeit glänzt.

Eltern haben die Möglichkeit, Betreuungskosten für ihre Kinder als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Diese steuerliche Entlastung ist abhängig vom Alter des Kindes und bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Rund zwei Drittel der Betreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Pro Kind und Jahr sind bis zu 6.000 Euro absetzbar. Es gibt jedoch Einschränkungen bei der Absetzbarkeit, die je nach Alter und Behinderung des Kindes variieren.

Wichtig zu beachten ist, dass Barzahlungen für die Betreuungskosten nicht vom Finanzamt anerkannt werden. Wenn die Betreuung durch Großeltern erfolgt, können die tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt werden, sofern sie nachgewiesen werden können.

Es wird empfohlen, einen Betreuungsvertrag zu erstellen, wenn Zahlungen an Großeltern geleistet werden, um die steuerliche Anerkennung sicherzustellen.

Um die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen, ist es entscheidend, die Voraussetzungen zu erfüllen und die Kosten korrekt nachzuweisen. Experten wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe können Eltern hierbei unterstützen und die Dokumentation der relevanten Details erleichtern.

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