Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben und die Erfordernisse von Belegen sind für viele Steuerzahler ein wichtiges Thema. Es ist allgemein bekannt, dass Ausgaben, die man von der Steuer absetzen will, grundsätzlich belegt werden müssen. Doch es gibt auch Ausnahmen: die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze ermöglicht kleinere Ausgaben ohne Belege.
Diese Grenze ermöglicht es, bestimmte Ausgaben pauschal zu akzeptieren, ohne dass Belege eingereicht werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Kontoführungsgebühren und Werbungskosten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Nichtaufgriffsgrenze gibt. Finanzgerichte könnten die sogenannte ‚Nichtbeanstandungsgrenze‘ in Zukunft streichen.
Ausgaben müssen also grundsätzlich belegt werden, und Ausnahmen gelten nur für bestimmte kleinere Ausgaben. Es ist keine Garantie, dass Kosten anerkannt werden, wenn keine Belege vorliegen. Eine Empfehlung lautet daher, Kosten hinter den Pauschalen zu benennen, um im Zweifelsfall besser nachweisen zu können, wofür sie angefallen sind.