Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland haben die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, vorausgesetzt bestimmte Voraussetzungen werden erfüllt. Dies beinhaltet Abschläge von bis zu 10,8 Prozent, wenn sie vorzeitig in Rente gehen.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnergraden von 20 bis 100 gemessen. In Deutschland gibt es rund 8 Millionen Menschen mit Behinderung, davon sind 1,11 Millionen Menschen erwerbstätig. Menschen mit Schwerbehinderung können bis zu 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, oder 5 Jahre vor Regelaltersrente, wenn sie Abschläge in Kauf nehmen. Jeder Monat vor der Regelaltersrente bedeutet einen Rentenabzug von 0,3 Prozent, maximal 10,8 Prozent.
Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen, die den Alltag beeinflussen, können beim Versorgungsamt vorstellig werden, um den Grad der Schwerbehinderung feststellen zu lassen. Dieser ist maßgeblich für den Renteneintritt.
Der Abschlag von bis zu 10,8 Prozent bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersrente bestehen.