Inhaber der Führerscheinklasse B sind berechtigt, Fahrzeuge zu fahren, die eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen haben und maximal acht Sitzplätze bieten. Zudem wurde die Regelung für den Führerschein B197 eingeführt, die es neuen Fahrern gestattet, die Fahrprüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung können sie auch Schaltwagen fahren. Die Ausbildung umfasst sowohl die Schulung im Umgang mit Automatik- als auch Schaltgetrieben, und die praktische Prüfung kann ebenfalls in einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden.
Es gibt einige Unterschiede zwischen der Führerscheinklasse B und der Klasse B197. Der B197-Führerschein hat keine Einschränkungen, während der Inhaber eines Führerscheins der Klasse B nur Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren darf. Der Erwerb des B197-Führerscheins erfordert jedoch zusätzliche Ausbildung und einen Test auf einem Schaltwagen. Die Kosten für den Erwerb des B197-Führerscheins können ebenfalls höher sein als für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B.
Grundlagen und Unterschiede zwischen Klasse B und B197
Definition der Schlüsselzahl B197
Die Schlüsselzahl B197 ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, die es dem Inhaber ermöglicht, auch Schaltwagen zu fahren, obwohl er die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hat. Die Schlüsselzahl 197 wird auf dem Führerschein vermerkt und gibt an, dass der Inhaber auch auf Schaltgetrieben fahren darf, ohne eine weitere Prüfung ablegen zu müssen.
Vergleich: Automatikbeschränkung und Schlüsselzahl 197
Die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge bei der Führerscheinklasse B ist eine Regelung, die in der EU für alle Führerscheininhaber gilt. Wer die Klasse B erworben hat, darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Möchte der Inhaber auch Schaltwagen fahren, muss er eine zusätzliche praktische Prüfung auf einem Schaltwagen ablegen.
Im Gegensatz dazu ermöglicht die Schlüsselzahl 197 dem Inhaber, auch Schaltfahrzeuge zu fahren, ohne eine gesonderte Prüfung ablegen zu müssen. Die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug erleichtert dem Fahrschüler die Ausbildung. Die reine Fahrzeugbedienung fällt dem Fahranfänger mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Wenn die Ausbildung auf einem Schaltgetriebe erfolgt, kann der Fahrschüler sich auf die Bedienung des Schaltgetriebes konzentrieren und muss sich nicht gleichzeitig auf die Bedienung der Kupplung und das Schalten konzentrieren.
Die Schlüsselzahl 197 ist in der EU anerkannt und gilt auch in anderen Ländern wie beispielsweise der Schweiz. Die Schlüsselzahl 197 kann auch für die Führerscheinklassen BE, C und CE erworben werden.
Für die Erweiterung der Führerscheinklasse B um die Schlüsselzahl 197 sind zusätzliche Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug erforderlich. Die Anzahl der Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab und wird individuell festgelegt.
Insgesamt bietet die Schlüsselzahl 197 dem Führerscheininhaber mehr Flexibilität und ermöglicht es ihm, auch Schaltfahrzeuge zu fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen.
Erwerb und Umschreibung des Führerscheins B197
Der B197-Führerschein kann auf zwei Wegen erworben werden: durch die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl B197 oder durch Umschreibung eines bestehenden Automatikführerscheins.
Voraussetzungen und Ablauf der Fahrausbildung
Um den B197-Führerschein zu erwerben, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung zur Automatikbeschränkung ist nicht mehr erforderlich. Die Fahrausbildung kann sowohl auf Automatik- als auch auf Schaltfahrzeugen erfolgen.
Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikgetriebe abgelegt werden, schließt jedoch die Berechtigung zum Fahren von Schaltfahrzeugen mit ein. Die Theorieprüfung ist für alle Führerscheinklassen gleich. Es gibt keine zusätzlichen Pflichtstunden oder Doppelstunden für den Erwerb des B197-Führerscheins.
Umschreibung von Automatikführerschein zu B197
Führerscheininhaber, die bereits einen Automatikführerschein besitzen, können diesen seit April 2021 einfacher in einen B197-Führerschein umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt durch eine praktische Testfahrt, bei der der Führerscheininhaber nachweist, dass er auch ein Schaltfahrzeug sicher führen kann.
Geltungsbereich und Anerkennung im Ausland
Der B197-Führerschein gilt uneingeschränkt in Deutschland und ersetzt den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B. Im Ausland wird der B197-Führerschein teilweise anerkannt. Es ist ratsam, sich vor Reisen ins Ausland über die geltenden Verkehrsregeln und die Anerkennung des B197-Führerscheins zu informieren.
Die Gebühr für den B197-Führerschein ist identisch mit der Gebühr für den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B. Es ist zu beachten, dass der B197-Führerschein keine Berechtigung zum Führen von Lkw oder Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ZGM) einschließt. Hierfür ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die entsprechende Führerscheinklasse notwendig.
Die Neuregelung des B197-Führerscheins bietet Fahrschülern und Führerscheininhabern mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Fahrschul- und Praxisangebots.